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- Bilanzen und Jahresabschlüssen nach Handels- und/oder Steuerrecht auch mit grafischen Darstellungen auf Wunsch
- Für kleinere Unternehmen erstellen wir neben Einnahmen/Überschußrechnungen auch Bilanzen, sofern Sie dieses wünschen Erläuterungsbericht zur Erfüllung diverser Anforderungen und Bestimmungen werden von uns auf Wunsch fertigt
- Die Erstellung von Jahresabschlüssen nach der von Ihnen gefertigten Finanzbuchhaltung ist selbstverständlich auch möglich
- Einreichung der Jahresabschlüsse nebst Anlagen zur Hinterlegung und Veröffentlichung bei dem zuständigen Register zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften.
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